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Selbstmedikation

KURIEREN OHNE DOKTOR

Selbstmedikation, das Behandeln von Krankheiten auf eigene Faust ohne Einschalten des Arztes, ist als Begriff an sich dem Laien weniger geläufig, obwohl man eigentlich schon immer danach verfährt. Jetzt aber gewinnt die Selbstmedikation erheblich an Bedeutung. Das seit 2004 gültige Gesundheitsreformgesetz (GRG) liefert den Anlass dazu: Die Anzahl jener Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist erheblich geschrumpft.

Nur vom Billigsten

Die meisten Medikamente, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, dürfen vom Arzt auch prompt nicht mehr verordnet werden. Das betrifft besonders solche auf homöopathischer und anthroposophischer Basis und viele andere Arzneien mit Inhaltsstoffen aus der Natur. Der Arzt ist gezwungen, aus der Liste der verbliebenen Arzneimittel nur die "wirtschaftlich günstigsten" = zumeist billigsten zu verordnen. Befolgt er die Vorgabe nicht, so droht ihm, selbst zur Kasse gebeten zu werden.

Folge: Hilf dir selbst

Der finanziell ungünstig gestellte Leidende wird sich den Gegebenheiten fortan fügen müssen, dem besser Situierten hingegen verbleibt immerhin die Chance, das bislang gewohnte Medikament auch weiterhin zu erwerben. Bedarf es dazu der Verschreibung, so wird ihm ein wohl gesonnener Arzt ein so genanntes Privatrezept ausstellen, welches den weiteren Bezug - freilich aus eigener Tasche beglichen - ermöglicht.

Zwei-Klassen-Medizin nennt man das, auch im folgenden Fall. Dreht es sich um ein frei verkäufliches oder ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das also nicht eines Rezepts bedarf, so wird sich der Patient entweder künftig dieses nicht mehr leisten können oder er wird - sofern die Mittel reichen - Selbstmedikation betreiben müssen. Davon machte man auch vorher schon in gewissem Rahmen Gebrauch, denn es gab immer Mittel, für welche die Krankenkasse nicht aufkam: etwa für das Pflaster, wenn man sich im Haushalt in den Finger geschnitten hatte, oder für den Spray, wenn ein banaler Schnupfen plagte.

Selbstmedikation beschränkt sich auf Medikamente, welche nicht der Verschreibungspflicht unterliegen. In ihrem Rahmen sollten somit nur leichte bis mittlere Beschwerden und Missbefindlichkeiten behandelt werden.

Aber: Risiko

Setzt man die dafür geeigneten Medikamente bestimmungsgemäß ein, so geschieht dies mit nur geringem Risiko. Was aber auch besagt, dass ein Risiko durchaus besteht. Man denke nur an gewisse Grenzsituationen wie Schwangerschaft, Stillzeit oder die Einnahme von mehreren Medikamenten gleichzeitig (die sich wechselseitig beeinflussen können). Eine Selbstbehandlung erfordert demnach vom Ausführenden das Bewusstsein der Eigenverantwortung. Sonst käme es zu jener Variante, die man scherzhaft mit dem Begriff "Herumdoktern" belegt hat. Man sollte sich dessen bewusst sein, was man tut.

Oftmals Anreiz per Werbespot

Im Falle eines Leidens bedarf es zunächst meist eines Anstoßes, der den Patienten dazu veranlasst, von einer bestimmten Arznei Gebrauch machen zu wollen. Quelle der Anregung ist zumeist der Werbespot eines Mediums (TV, Funk) von nicht gerade hoher fachlicher Qualität. Aus eben jenem Grund sind die Werbeträger verpflichtet, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er sich Kenntnisse über das Produkt anzueignen hat. Dies geschieht zwangsweise mit dem zusammen genommen im Jahr viele Millionen Mark teuren und Ihnen wohl geläufigen Satz: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage, und fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker".

Packungsbeilagen studieren

Hat der Patient die gewünschte Arznei schon erworben - was nicht gerade empfehlenswert war - so muss er sich unbedingt über deren Wirkungsweise, die Dosierung, aber auch über die Effekte, die nicht erwünscht sind (Neben- und Wechselwirkungen), "schlau machen". Woher aber erhält er das dazu notwendige Wissen? Zunächst also ist von der Packungsbeilage die Rede. Jeder, der es mit einer solchen bisher zu tun gehabt hat, kann bestätigen, dass es nicht gerade einfach ist, diese in allen Punkten zu verstehen. Dem Patienten, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, kommen bei deren Lektüre ganz sicher Fragen.

Besser den Arzt fragen?

Aber in der Werbung hieß es ja auch, dass der Arzt befragt werden könne. Schön, aber wollte man nicht das Aufsuchen der Praxis mit der damit verbundenen Wartezeit vermeiden? Und erst die Praxisgebühr... Genau!

Am besten: erst zur Apotheke

Aber da war ja noch jemand genannt, den man konsultieren kann: der Apotheker/ die Apothekerin. Bei ihm/ihr sind Sie in der Tat bestens aufgehoben. Denn hier können Sie in Ihrer Angelegenheit erfahren, ob eine Behandlung auf eigenes Risiko überhaupt empfehlenswert ist. Sollte dies der Fall sein, so können Sie sich sofort die notwendige Arznei empfehlen lassen und haben zudem die Garantie, deren wirksamste Ausführung zu erhalten. Dabei wird es nicht einmal bleiben, denn man wird Sie in Ihrer Apotheke auch mit den notwendigen Kenntnissen versehen, welche für die erfolgreiche Anwendung der von Ihnen erworbenen Arznei notwendig sind.

Zuletzt aktualisiert am 04.09.2009 von Dörthe Genatowski.

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